Schutzkleidung

Laut der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und den offiziellen Richtlinien zur Fahrschulausbildung ist geeignete Motorrad-Schutzkleidung während der praktischen Ausbildung verpflichtend. Ohne vollständige Ausrüstung ist die Teilnahme an Fahrstunden oder Prüfungen nicht zulässig.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile sind:

  • Motorradhelm mit gültigem ECE-Prüfzeichen (mindestens ECE 22.05 oder 22.06)

  • Motorradhandschuhe (keine Fahrradhandschuhe!)

  • Motorradjacke mit Protektoren an Schultern, Ellenbogen und Rücken

  • Motorradhose oder abriebfeste Jeans mit Protektoren

  • Knöchelhohe, stabile Motorradstiefel

Bitte bring die Kleidung mit zur Fahrstunde, nach Rücksprache kannst du Helm, Jacke und Handschuhe auch von uns leihen.

Unsere Zweiräder

Hier stellen wir dir unsere Motorräder und Roller vor, mit denen du in den Zweiradklassen ausgebildet wirst.

A2 + A

Klasse A2 und A bilden wir mit diesen Motorrädern aus

  • Honda CB500FA
  • Honda CB650RA
  • BMW G310R

A1 + B196

Für die Klasse A1 und die Erweiterung B196 haben wir diese Fahrzeuge

  • Honda MSX125A
  • Honda CBF125 NA
  • KTM 125 Duke
  • Liberty 125 ABC (Automatik)

AM + Mofa

Das sind unsere Roller für Klasse AM

  • Peugeot Speedfight 2
  • Niu N1S

Für die Mofa-Prüfbescheinigung nutzen wir eine

  • Vespa Primavera

Theoriekurs C/CE

Ab 10. November startet unser nächster C/CE Kurs!